Immer mehr Menschen möchten nach ihrem Tod nicht auf dem (in der Schweiz meist christlichen) Friedhof bestattet werden. Aber wie sieht eine Alternative in der Schweiz aus? Welche Möglichkeiten gibt es?
Um es vorwegzunehmen: Wenn jemand in ganzen Stücken als Leiche beerdigt werden möchte, dann gilt in der Schweiz gemäss Bestattungsgesetz grundsätzlich der «Friedhofszwang». Das heisst, dass die Erlaubnis ausserhalb eines Friedhofs beerdigt zu werden mit einem grossen bürokratischen Aufwand verbunden ist.
Oft werde ich gefragt, ob es aber nach einer Kremation möglich sei, die Asche woanders als auf dem Friedhof zu vergraben oder zu verstreuen.
Dies ist in der Schweiz glücklicherweise liberal geregelt: Seit rund 15 Jahren ist es Angehörigen erlaubt, nach einer Kremation die Urne des Verstorbenen nach Hause zu nehmen. Die Asche kann im Garten vergraben oder in einem Fluss, See, Wald oder auf einer Wiese der Natur zurückgeführt werden.
Gerade kürzlich durfte ich die Asche eines Verstorbenen gemeinsam mit seinen nächsten Angehörigen im Garten der Familie verstreuen. Für mich war dies ein stimmiger, würdiger und sehr familiärer Abschied, und viele Gefühle durften in diesem persönlichen Rahmen nochmal aufbrechen und ganz neu sortiert werden.
Selbst für mich bleibt jeder Moment speziell, wenn ein Leben gewürdigt wird und gleichzeitig Ungesagtes oder Unverstandenes im Raum stehen bleibt; Wenn einzig Erinnerungen bleiben, die Trost spenden.
Dass ich aufgrund meiner Tätigkeit an diesen Ritualen teilhaben darf, ist für mich persönlich zutiefst wertvoll. Diese Momente sind mir immer aufs Neue ein tiefgreifendes Lehrstück: Sie lassen mich Achtsamkeit und Ehrfurcht vor dem Leben selbst üben. – Und dafür bin ich unendlich dankbar!